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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gästeapartments
1. Vertrag: Der Gast hat mit der Buchung noch keinen Anspruch auf die Wohnung. Der Mietvertrag entsteht erst mit der Bestätigung durch den Vermieter. Die Vermietung wird befristet und nach Tagen bemessen. 2. Fälligkeit der Miete und Zahlung: Die Miete für Ferienwohnungen ist im Voraus fällig. Mit einer Anzahlung von 25% der Gesamtmiete erlangt der Mietvertrag seine Wirksamkeit. Die Anzahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Vermieters, die Restzahlung entweder bar bei Übernahme oder durch rechtzeitige Banküberweisung eine Woche vor Mietbeginn.
Mit Bezug der Wohnung ohne vollen Ausgleich der Mietschuld gerät der Mieter in Verzug. 3. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung: Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtanreise bemüht sich der Vermieter, die freigewordene Wohnung weiterzuvermieten. Sollte dies nicht gelingen, fallen Stornierungsgebühren als Schadenersatz wegen Nichterfüllung an. Die Stornierungsgebühren belaufen sich wie folgt:
bis 60 Tage: 25% ab 30 Tage: 50% ab 15 Tage: 100 % Kosten für Endreinigung entfallen bzw. werden erstattet. 4. Kaution: Bei längerfristiger Anmietung von mehr als 2 Wochen liegt es im Ermessen des Vermieters, eine Barkaution in Höhe von maximal einer Monatsmiete als Sicherheitsleistung zu fordern. 5. Haftung und Gewährleistung/Tiere/Zugangsberechtigung: Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie sämtliche darin enthaltenen Gegenstände pfleglich und angemessen zu behandeln. Bei Schäden hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Mieter haftet für Schäden am in der Wohnung befindlichen Mobiliar.
Das Mitbringen von kleinen Haustieren ist nach vorheriger und schriftlicher Absprache gestattet. Der Mieter haftet für die Beschädigung des Inventars und der ausgestellten Kunst durch das Haustier mit 100%. Der Vermieter hat in der Zeit von 9 bis 21 Uhr Zugangsrecht.
Bei Verlust des Schlüssels durch den Gast entstehen Aufwand und Kosten für den Austausch der Schlösser. Diese werden mit 50 Euro zu Lasten des Gastes in Rechnung gestellt. Die Vermietung von Ferienwohnungen ist eine Dienstleistung. Das allgemeine Mietrecht
findet keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
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